3 schlägt 6
29. August 2010 | eingestellt von DieMuddie
Kommentar:
Erneut musste das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung erläutern, wie es um die Rechtsgrundsätze unserer Republik bestellt ist. Am 21.07.2010 urteilten die höchsten Bundesrichter, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bei Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung und Erbfragen mit Ehepaaren gleichgestellt werden müssen. (Presseerklärung vom 17. August 2010)
Der immerwährenden Argumentationsleier altkonservativer Kräfte — die Ehe sei die Keimzelle der Familie und ein Kind sei nur bei Mann und Frau “richtig” aufgehoben und daher müsse die Ehe begünstigt werden und sowieso stehe die Ehe grundgesetzlich unter besonderem Schutz (siehe z.B. Frankfurter Rundschau vom 22.08.2010 oder Stuttgarter Wochenblatt vom 12.08.2010) — schleuderten die Verfassungsrichter eine ebenso glasklare wie präzise und vernünftige Argumentation entgegen:
Es geht nicht um die Frage, ob in einer Partnerschaft Kinder erzogen werden. Es geht um die Frage, ob ein hinreichender Rechtfertigungsgrund für die Schlechterstellung der einen Partnerschaftsform gegenüber der anderen existiert, die Diskriminierung also keine Diskriminierung sei, sondern eine gerechtfertigte Bevorzugung des einen gegenüber dem anderen. Da aber auch (homosexuelle) eingetragene Lebenspartnerschaften auf langfristigem Füreinandereinstehen basieren, sind die Vorteile, die einem Ehepaar zugestanden werden (das diese Vorteile ja auch zugesprochen bekommt, wenn es keine Kinder hat, will oder bekommen kann), ebenso eingetragenen Partnern zuzubilligen.
Zuweilen ist in der Presse zu lesen, die Richter stellten damit den Artikel 3 über den Artikel 6. Dies ist nicht nachzuvollziehen. In diesem und in den vergangenen Urteilen zu diesem leidigen Thema hat das Bundesverfassungsgericht nämlich in der Tat niemals gesagt, dass der eine Artikel “höherwertiger” sei als der andere. Was sie allerdings in präziser Logik klargemacht haben ist das folgende: Der Schutz der Ehe (Artikel 6) rechtfertigt es nicht, andere (vergleichbare) Rechtsinstitute wie die eingetragene Partnerschaft zu benachteiligen, solange die Ehe dadurch nicht gefährdet wird. Dagegen steht nämlich Artikel 3 (Antidiskriminierung). Anders ausgedrückt: Schutz bedeutet nicht Privilegierung! Wäre allerdings durch ein beliebiges anderes Rechtinstitut die Ehe wirklich gefährdet, dann sähe die Sachlage sicherlich anders aus. Damit entlarven die Karlsruher Richter die perpetuelle, gebetsmühlenartige und fadenscheinige Argumentation der sogenannten Konservativen als das, was sie ist: die Weigerung der Mehrheit, Privilegien, die sie sich über die Jahrhunderte erworben hat, mit einer Minderheit zu teilen, der sie ganz nebenbei damit auch noch die Gleichwertigkeit aberkennt.
Ginge es bei dem besonderen Schutz der Ehe nämlich um einen wirklich sachlichen Grund, der die Ehe als “Keimzelle der Gesellschaft” auszeichnete — also das Erziehen von Kindern — so müsste man konsequenterweise nicht die Eheprivilegien für Homosexuelle verhindern, man müsste vielmehr diese Privilegien auch Heterosexuellen erst dann zugestehen, wenn in einer Ehe Kinder erzogen werden. Dies hieße aber auch: unfruchtbare Ehen müssten genauso behandelt werden wie derzeit noch eingetragene Lebenspartnerschaften. Für die meisten aber wäre es undenkbar, Hinterbliebenenversorgung, Erbvorteile oder gar Ehegattensplitting zu verwehren, nur weil zum Beispiel die Braut die Wechseljahre bereits hinter sich hat.
Es geht also bei der Argumentation der Schwulen und Lesben nicht darum, sich einfach etwas zu nehmen, was sonst nur Familien mit Kindern haben. Es geht schlicht und ergreifend darum, nicht schlechter gestellt zu werden als alle anderen auch.
Womit wir bei dem sind, was in Zukunft den Teil der Republik beschäftigen wird, der sich für Minderheitenrechte jenseits von “X-Faktor” und “Verbotene Liebe” interessiert: Einkommenssteuer- und Adoptionsrecht.
Durch den (erneuten!) Weckruf und die Lehrstunde der Karlsruher Richter nun endgültig aufgeweckt möchte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nun recht zügig eingetragene Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht gleichstellen und verweist dabei auf den Koalitionsvertag (siehe Stern online am 19. August 2010) . Selbst der saarländische Ministerpräsident Peter Müller, sonst keineswegs durch übermäßiges Rebellionsverhalten in seiner Partei bekannt, sieht keinen Grund, dies nicht bald zu tun (siehe sol.de vom 23. August 2010). Doch da sind immer noch die Altvorderen insbesondere des kleinsten der drei Koalitionspartner, der CSU (wie im Deutschlandfunk online am 17. August 2010): Man will offenbar erneut abwarten, wie Karlsruhe entscheidet. Man will sich also einmal mehr belehren lassen von einem Verfassungsorgan, das sich von den anderen hauptsächlich durch eine Kleinigkeit unterscheidet: Die Verfassungsrichter brauchen zum Ausüben ihres Amtes einen sie dafür qualifizierenden Berufsabschluss! Bei manchem Politiker wäre man schon froh, wenn einfach etwas mehr Grips die Voraussetzung für seine Teilnahme an der Gestaltung der Republik wäre!
Der letzte in der langen Reihe der Schritte hin zur Ankunft Deutschlands im 21. Jahrhundert wird schließlich das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Partner sein. Die FDP würde es gerne einführen, kann es aber nicht ohne den konservativen Koalitionspartner. Die CDU/CSU ihrerseits hat schon längst und wiederholt klargemacht, dass es dieses mit ihr nicht geben wird (siehe z.B. die Saarbrücker Zeitung online vom 19. August 2010) — auch der beim Einkommenssteuerrecht offenkundig schon in der Neuzeit angekommene Peter Müller bleibt bei der Adoptionsfrage hinter dem Trend der Zeit und damit auf Linie seiner Partei (siehe rp-online vom 25. August 2010). Einmal mehr beweist diese damit, worum es ihr wirklich geht: Festhalten an alten Privilegien und Weiterverbreiten scheinbar einfacher “Wahrheiten” (Kinder bräuchten Mann und Frau als Eltern für eine positive Entwicklung, das Aufwachsen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sei dem Kindeswohl nicht zuträglich, siehe blu.fm vom 23. Februar 2010). Das Kindeswohl selbst scheint dabei für die Union zweitrangig zu sein, haben jüngste Studien (u.a. im Auftrag des Bundesjustizministeriums) doch gezeigt, dass sich Kinder auch in Familien mit homosexuellen Eltern prächtig entwickeln (vgl. Süddeutsche Online vom 11. Dezember 2009). Doch wie so häufig ist die Speerspitze des mitteleuropäischen Konservatismus sich auch nicht zu schade, zu argumentieren, dass allein die Konfrontation mit homosexueller Lebensweise “zu Homosexualität anspornen” könne. Und genau das beweist überdies, dass in jener Welt die Gleichwertigkeit von Liebe zwischen Menschen gleichen Geschlechts noch nicht angekommen ist. Denn selbst wenn es so wäre: Was wäre daran so schlimm, so lange die Kinder glücklich sind? Ganz abgesehen davon ist die seriöse Wissenschaft seit einiger Zeit davon überzeugt, dass die sexuelle Orientierung sich nicht dadurch verändern lässt, dass Kinder mit Menschen anderer sexueller Orientierung Kontakt haben.
So feilen die Konservativen weiter an ihrem Profil: Ja kein Wählerpotential im konservativen Klientel verlieren. Was sie dabei verkennen, ist die Tatsache, dass die Deutschen viel toleranter geworden sind als zu einer Zeit, in denen es die CDU/CSU noch geschafft hatte, zunächst 20 und dann nochmal 16 Jahre am Stück zu regieren. Mit dem eindeutigeren Bekennen zu sogenannten konservativen “Werten” könnte es der Partei also sehr wohl passieren, dass sich eher mehr Menschen von ihr ab- als sich ihr zuwenden.
Ein gerne weiter ins Feld geführter Faktor stimmt zusätzlich traurig. Bei der Debatte wird zuweilen ins Feld geführt, dass die paar dutzend Millionen, die beim Ehegattensplitting an Homosexuelle fallen würden, verglichen mit den Steuererleichterungen für Heterosexuelle den Haushalt nicht wesentlich belasten würden. Es sei hier noch einmal ausdrücklich betont: Wenn es Unrecht ist, eine Minderheit zu diskriminieren, dann muss der Grund für die Aufhebung der Diskriminierung in der Erkenntnis liegen, dass alle Menschen gleich sind. Wer in diesem Moment mit finanziellen Argumenten daherkommt, hat sich schon von vornherein disqualifiziert! Gerechtigkeit darf nicht vom Geld abhängen.
Deutschland läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren, wenn es darum geht, zeitgemäße Familienpolitik zu betreiben. Viele europäische Länder (zum Beispiel Spanien) haben die Ehe für Homosexuelle bereits geöffnet, andere (wie Luxemburg) sind gerade dabei. Selbst im sonst so katholischen Mittel- und Südamerika werden Verfassungen schwulen- und lesbenfreundlich geändert und die Standesämter für die gleichgeschlechtliche Ehe geöffnet.
Die Resonanz, die wir Queer-Devils in den kurzen drei Jahren unseres Bestehens bekommen haben, zeigt: Die deutsche Gesellschaft ist bereit für gleichberechtigte Schwulen- und Lesbenpaare. Es wird Zeit, dass die deutsche Politik das auch wird.
Ach ja: und übrigens kann man das ganze Thema auch — wenn es einem manchmal einfach zu unbegreiflich wird — von seiner witzigen Seite sehen
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Ein Kommentar zu “3 schlägt 6”
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Mir scheint es da auch um einen Kampf um Privilegien zu gehen, die man nicht verlieren will gegen über anderen in der Gesellschaft. Die angebliche Gleichstellung wird auch durch den irreführenden Begriff der Homoehe verwaschen und lässt viele glauben „Jetzt dürfen die Schwulen und Lesben ja auch Heiraten, wie wir Heteros“. Doch genau dies ist nicht der Fall.
Unter den Voraussetzungen die eine eingetragene Lebenspartnerschaft bietet würde sicher kaum ein Heteropärchen „heiraten“ wollen.
In Gesprächen mit Arbeitskollegen oder Freunden zeigt sich oft Verwunderung welche entscheidenden Unterschiede es zwischen einer Ehe und Lebenspartnerschaft immer noch gibt. Der im Artikel beschriebene Erbrechtunterschied, würde Eheleute auf die Barrikaden treiben, wenn die hinterbliebene Ehefrau behandelt würde wie eine fremde Person.
Außerdem das konservative Idealbild der Familie ist längst nicht mehr die einzige Form der Familie in unserer Gesellschaft.
Wollte man die Voraussetzungen für Familien verbessern, sprich sich an den aktuellen Familienmodellen (Alleinerziehender Mütter oder Vätern, diverse Patchworkfamilien und Familien die ohne Trauschein der Eltern ihre Kinder erziehen) orientieren, dann käme dies der vorgegaukelten guten Absicht (Schutz der Familie) deutlich näher. Es ist jedoch zugegeben einfacher andere in Visier zu nehmen und diese als Wurzel allen Übels darzustellen.
Gleiches Recht für alle ist aber auch einfach, solange man dem eigenen Ego nicht mehr Raum geben will als anderen.