Mitmachen! Petition: Berücksichtigung der sexuellen Identität im Grundgesetz

8. Februar 2010 | eingestellt von DieMuddie

Nachdem es der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. November verpasst hat, die Rechte von Schwulen und Lesben zu stärken, gibt es nun einen neuen Versuch:

Im Online-Petitionssystem des Bundestages wurde eine Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im Grundgesetz eingereicht, die ab 50.000 Mitzeichnungen im Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich beraten wird. In der Petition heißt es:

[...] Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.

Die Petition kann noch bis zum 3. März mitgezeichnet werden, aktuell fehlen noch 43.832 Unterschriften (Stand: 12.02.2010), damit das Anliegen öffentlich im Petitionsausschuss des Bundestages beraten wird.

Mitzeichnen kann die Petition faktisch jeder von euch, egal wie alt ihr seid, ob ihr aus Deutschland kommt oder nicht, denn die Verfahrensgrundsätze für Petitionen besagen:

„3. Petenten

(1) Das Grundrecht nach Artikel 17 GG steht jeder natürlichen Person und jeder inländischen juristischen Person des Privatrechts zu.

(2) Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich; es genügt, dass der Petent in der Lage ist, sein Anliegen verständlich zu äußern. Das Petitionsrecht ist von persönlichen Verhältnissen des Petenten wie Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit unabhängig. […]“Quelle: http://www.someabout.net/?p=5469

Wenn ihr es also noch nicht getan habt: Registriert euch beim Online-Petitionssystem des Bundestages und zeichnet die Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im Grundgesetz mit! Eine Registrierung ist leider notwendig, da im Zweifelsfall überprüft werden muss, ob die Online-Mitzeichner auch tatsächlich existieren und nicht bloß Fake sind…

Die Petition wird im Netz von vielen unterstützt, darunter auch someabout.net, Queer.de und Gays.de. Falls ihr auch ein Blog habt, macht doch auf die Petition aufmerksam! Und sagt es auf jeden Fall weiter!

(Den obigen Text haben wir mit freundlicher Genehmigung unserer Freunde von der Queerbeet-Hochschulgruppe des KIT – Karlsruher Institut für Technologie, früher Uni Karlsruhe übernommen.)

Kommentare

Kommentar hinterlassen

Bitte Beachten: Kommentare werden moderiert. Daher kann es zwischen dem Absenden und dem Erscheinen eines Kommentars zu einer Verzögerung kommen. Bitte senden Sie den Kommentar nicht erneut!

Beim Schreiben eines Kommentars bitten wir um die Einhaltung der grundlegenden Regeln des Umgangs miteinander, insbesondere um Beachtung der in Art. 3, GG genannten Diskriminierungsverbote. Ferner erwarten wir, dass in keinem Kommentar Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität geschrieben werden. Dies erwähnen wir explizit, da dieses Merkmal im Art. 3, GG (noch) keinen Einzug gehalten hat.