Im Fokus des Fiskus – Gesetz, Recht und Moral in Steuerfragen
6. Februar 2010 | eingestellt von mg
Der 1.FCK muss mehrere Millionen Euro Steuern nachzahlen
Das „Schreckgespenst der Vergangenheit hat den 1.FCK noch einmal eingeholt“, wie gestern Vorstandsvorsitzender Stefan Kuntz in einem Interview gegenüber dem Mannheimer Morgen äußerte. Gemeint war damit die just bekannt gewordene Größenordnung der Steuernachzahlung, die der 1.FCK aufgrund einer Betriebsprüfung für die Jahre 2000 bis 2003 zu leisten hat.
Die Vereinsführung war auf diese neuerliche Forderung vorbereitet. Bereits in den Wochen vor der Jahreshauptversammlung hatte man bekanntgegeben, dass die avisierte Steuerprüfung der genannten Steuerjahre eine Nachzahlung in Höhe von 2,3 Millionen Euro nach sich ziehen werde. Daher wurden auch entsprechende Rückstellungen eingestellt, die natürlich die laufende Bilanz erheblich belastet und einen Fehlbetrag in Höhe von 1,9 Millionen Euro ausgewiesen haben.
Doch nun ist die Steuernachzahlung erheblich höher ausgefallen als vorab prognostiziert. Obwohl die Größenordnung der Nachforderung in grober Abstimmung mit der Finanzbehörde erfolgte? Laut Stefan Kuntz hätten dem Finanzamt “einige Vorgehensweisen des Vereins bei Spielerabschreibungen nicht gefallen”.
Was denn nun? Steht diese zweifellos blumige Umschreibung nun für korrekte Prüfung oder für vage Interpretation? Werden hier Steuergesetze paragraphengetreu zur Anwendung gebracht oder muss man vermuten, dass der FCK seit Jahren auch Spielball interpretierbarer Freiräume ist? Stefan Kuntz hat auch bei der Jahreshauptversammlung deutlich gemacht, dass der FCK sich keineswegs der Steuerpflicht verweigern will, aber er lies auch durchblicken, dass es auch Grenzen von Belastbarkeit gebe!
Eine interessante Frage. Wie weit würden die Finanzbehörden in einem so speziellen Fall eigentlich gehen, wenn Zahlungsforderungen von existenzieller Bedeutung würden? Dem Außenstehenden – insbesondere demjenigen, der den 1.FCK im Herzen trägt – mag das Blut in den Adern verharren, denkt er an die in den letzten Jahren bereits geschulterten Belastungen des Traditionsvereins. Mittlerweile drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass hier mit aller Macht sich jeder nur bietende steuerrechtliche Interpretationsspielraum dazu gereicht, den Verein zur Kasse zu bitten?
Unstrittig ist eines und dazu hat sich auch der FCK durch Stefan Kuntz bekannt. Alles was unsere Gesellschaft an Errungenschaften für das Gemeinwohl vorhält und nutzt, alles was wir täglich an Infrastruktur in diesem Land beanspruchen und auf das wir alle miteinander so ungern verzichten würden, gehört uns allen und muss von uns allen getragen und finanziert werden. Dafür zahlen wir Steuern und davor sollte sich niemand drücken.
Doch zahlen wir wirklich nur dafür? Und zahlen wir wirklich alle? Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass ein nicht unerheblicher Teil aller Steuereinnahmen dafür drauf geht, das Leben auf Pump, das in diesem Land seit seiner Gründung Dekade für Dekade salonfähiger geworden ist, zu finanzieren. Sprich Tilgung und Zinsen. Es ist auch kein Geheimnis mehr, dass Steuerpflicht für manche mehr und für manche weniger zu Buche schlägt. Man muss nur wissen wie. Nicht einfach in unserem beispiellosen Steuerdschungel, der wiederum zuweilen den Eindruck hinterlässt, dass selbst diejenigen, die ihn gestrickt haben sich nicht mehr so genau drin auskennen oder sich selbst damit verheddern und zwar durch alle Instanzen innerhalb der föderalen Hierarchie!
Betrachtet man sich landauf landab auch einige publik gewordene Gepflogenheiten der staatlichen Geldeintreiber in diesem Land, dann darf man mittlerweile seine Zweifel hegen, ob hier überall mit gleichem Recht für alle gearbeitet wird. Vor allem oberhalb der mittleren Einkommensgruppen hat es den Anschein, als sei Steuerrecht zu einer Spielwiese für beide Seiten verkommen – für die zahlungspflichtige Seite, wie für die Seite derer, die das Prozedere Steuererklärung und Steuereintreibung zu exekutieren haben.
Im Beispiel einer pfälzischen Finanzbehörde wird ein säumiger Steuerzahler von massiven Forderungen, Zinsen und Säumniszuschlägen an den Rand seiner psychischen Belastbarkeit gedrängt. Dann erst stellt sich heraus, dass die Höhe der sechsstelligen Forderung weit überzogen ist – durch Fehler der Finanzbehörde! Über den verbleibenden Rest der Forderung soll eine Einigung erzielt werden, da der Steuerzahler auch längst keinen Spielraum mehr hat diese verbliebene Forderung ad hoc zu begleichen. Das Angebot des Steuerpflichtigen ein Drittel der Forderung aufzubringen wird ausgeschlagen. Die Finanzbehörde empfiehlt stattdessen, den Weg in die Verbraucherinsolvenz zu gehen. Folge – der Fiskus wird nun keinen einzigen Euro seiner Forderungen mehr sehen! Schade, aber nicht jeder heißt nun mal so wie ein hochrangiger Funktionär der stolzen Deutschen Post!
In einem anderen Fall wird ein Gastronom (übrigens auch glühender FCK-Patriot) mit massiven steuerlichen Nachforderungen aus längst zurückliegenden Jahren konfrontiert. Die Grundlage für die Forderung – Schätzungen zu Umsätzen, deren Herleitung und Interpretation jedem Außenstehenden die Haare zu Berge stehen lässt! Der Gastronom wehrt sich verbittert. Die letzte Instanz vor dem Bundesfinanzgericht steht noch aus. Es entstehen Prozesskosten, die möglicherweise wieder von der Allgemeinheit zu tragen sind – den Steuerzahlern! Oder die Kosten werden im schlechtesten Fall dem Unternehmer den Garaus machen. Sein unternehmerisches Ende würden dem Fiskus in der Folge dann übrigens gar keine Steuereinnahmen mehr bringen.
Solche Vorgänge kosten auch Energie. Wertvolle Energie, die aber der Unternehmer so dringend bräuchte, um seinen Geschäften nachzugehen. Auch ein Dr. Johannes Ohlinger, ein Stefan Kuntz und so mancher andere Finanz-Protagonist in der Chefetage des 1.FCK werden ein Lied davon singen können, wie viel Energie durch solche Begebenheiten verloren geht. Energie, die man sinnvoller in die weitere Konsolidierung des Vereins investieren würde.
Die oben beschriebenen Beispiele sind längst keine Einzelfälle mehr und längst haben solche Fallbeispiele auch nichts mehr mit der ursprünglichen Intention der Verfasser der Steuergesetzgebung zu tun, geschweige denn mit dem Recht als Synonym für bestehende Steuergesetzgebung. Es hat eher den Anschein, dass die im Lande durch alle Hierarchie-Ebenen der Administrative herrschende Finanzknappheit dazu führt, jede sich nur bietende Gelegenheit dazu zu nutzen, an einem einmal auffälligen Steuerpflichtigen so lange zu zerren und zu reißen, bis dieser nichts mehr abwirft. Auch um den Preis der Existenz desselben. Sind wir neben Gesetz nicht auch so etwas wie Moral verpflichtet?
Ach ja, das Kapitel Moral fehlte ja noch! Die jüngste Kapriole hierzu stellt die hitzige und kontroverse Diskussion um den Ankauf von Daten-Hehlerware dar! Namenslisten, die dem Fiskus – das wird von der Politik unisono bestätigt – mehrere hundert Millionen Euro in die Staatskassen spülen werden. Gelder, die aus geforderten Steuernachzahlungen resultieren werden, weil einige tausend kreative Finanzjongleure ihre pekunären Überschüsse auf dunklen und dubiosen Pfaden unter die Dächer einiger renommierter Schweizer Banken verfrachtet haben. So ein Pech aber auch, dass so ein geldgieriger, mittelmäßiger Scharlatan mit einer CD nun ausplaudert, was nach alter Schweizer Tradition hinter verschlossene Türen gehört! Ein Verräter seiner Zunft? Unmoralisch? Durchaus möglich! Aber wer ist hier unmoralischer? Die Steuersünder, die ihre Millionen im Ausland horten? Der Verräter, der Bankgeheimnisse nicht nur ausplaudert, sondern sich seine Redseligkeit auch gut bezahlen lässt? Die Steuerfahnder, die mit selbigem Dieb zusammenarbeiten? Oder die Schweizer Banken, die sich seit Jahren einer europaweit üblichen Offenheit in Sachen Steuermeldung verschließen und die obendrein über Jahrzehnte ihre Gewinne aus allen möglichen teils dubiosen und bisweilen dreckigen und blutigen Geldquellen erwirtschaftet haben? Wer im Glashaus sitzt….
Es bleibt zu hoffen, dass mit den noch ausstehenden Betriebsprüfungen für die Steuerjahre 2004 bis 2007 dem 1.FCK nicht noch einmal horrende Nachforderungen um die Ohren geschlagen werden. Sollte dem doch so sein, dann würde man sich wünschen, dass unter Würdigung der erhaltenswerten wirtschaftlichen Bedeutung des Vereins für Stadt und Region auch in der Provinz einmal eine „Lex Zumwinkel“ möglich sein sollte. Vielleicht keine letztendliche Lösung, aber sicher ein guter Anfang!
(mg)
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